Vorratsdatenspeicherung, Warnung vor Missbrauch

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Vorratsdatenspeicherung, Warnung vor Missbrauch

Beitragvon Wolfgang.B » 24.07.2009, 15:55

Moin,

zur allgemeinen Info habe ich unten mal die Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 24.07.2008 angefügt.

Ein passendes Video, dass den Unfug erklärt, habe ich dann auch noch gefunden.

Schaut Ihr hier: dubistterrorist

Gruß

Schotterwolle

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Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 24.07.2008:

Sachverständige warnen vor Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung

Ein Missbrauch der seit 2008 flächendeckend auf Vorrat gespeicherten Verbindungs-, Positions- und Internetzugangsdaten lässt sich durch Sicherheitsvorkehrungen nicht ausschließen. Darin sind sich alle neun der vom Bundesverfassungsgericht befragten Experten und Verbände einig, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte, Universitätsprofessoren, der Chaos Computer Club und zwei Wirtschaftsverbände.

In ihren jetzt vorliegenden Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde von 34.000 Bürgern gegen die sechsmonatige Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten[1] enthüllen die Experten unter anderem, dass Lkw- Maut-Abrechnungsgeräte („OBUs“) die Positionen aller Lkw an T- Mobile, Vodafone oder E-Plus meldeten, wo sie in regelmäßigen Abständen auf Vorrat gespeichert würden.[2] Neben Handy-Verbindungsdaten gäben auch die auf Vorrat zu speichernden Kennungen von Internetnutzern (IP-Adressen) Aufschluss über die Aufenthaltsorte jedes Bürgers in den letzten sechs Monaten, so die Sachverständigen.[3]

Das Bundesjustizministerium vertritt in seiner Stellungnahme zu den 13 Fragen des Bundesverfassungsgerichts[4] die Auffassung, öffentliche Internetzugänge von Restaurants oder Privatpersonen seien von der Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung ausgenommen.[5] Ob nicht-kommerzielle Dienste allgemein von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind (z.B. E-Mail-Dienste, Anonymisierungsdienste), wird allerdings uneinheitlich beurteilt: Die Bundesnetzagentur verneint dies,[6] während es die Europäische Kommission bejaht.[7] Streit besteht auch darüber, ob man als Bürger Mitteilung der gespeicherten Kontakt- und Bewegungsdaten verlangen kann:
Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dies grundsätzlich bejaht,[8] erkennt die Bundesnetzagentur keinen Auskunftsanspruch an.[9] Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert deswegen eine gerichtliche Klärung.[10] Der Branchenverband Bitkom berichtet, einige Internet- Zugangsanbieter erteilten Auskünfte über mutmaßliche Tauschbörsennutzer an die Unterhaltungsindustrie,[11] obwohl die Nutzung von Vorratsdaten laut Gesetz allein staatlichen Zwecken vorbehalten ist.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix warnt in seiner Stellungnahme, es sei „zu befürchten, dass bei nächster Gelegenheit die Forderung nach einer präventiven anlasslosen Speicherung von Kommunikationsinhalten erhoben wird“. Das Bundesverfassungsgericht solle die Verfassungsbeschwerde dazu nutzen, „eine absolute Grenze der Überwachung technisch vermittelter Kommunikation und ihrer näheren Umstände zu ziehen.“[12] Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung steht derzeit noch aus. Die Beschwerdeführer haben beantragt, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die von Deutschland umzusetzende EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte der Bürger unverhältnismäßig weit beschränkt.[13]

„Die Aufzeichnung aller Verbindungsdaten muss gestoppt werden, weil sie spurenlose Kontakte zu Journalisten, Drogen- oder Eheberatungsstellen unmöglich macht und dadurch vertrauliche Kommunikation erschwert oder sogar verhindert“, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, am 12. September in Berlin an unserer Großdemonstration gegen den Überwachungswahn teilzunehmen (www.FreiheitstattAngst.de).“ Die Demonstration „Freiheit statt Anst - Stoppt den Überwachungswahn!“, an der 2008 Zehntausende teilnahmen, findet dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke treten mit der Forderung zur Abschaffung der von schwarz-rot beschlossenen Vorratsdatenspeicherung zur Wahl an.

Fußnoten:
1. http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
2. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-10.pdf, Seite 5.
3. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-10.pdf, Seite 9.
4. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -04-21.pdf
5. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-02.pdf, Seite 20.
6. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-02.pdf, Seite 22.
7. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-02.pdf, Seite 23.
8. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-10.pdf, Seite 16.
9. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-02.pdf, Seite 55.
10. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-10.pdf, Seite 20.
11. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-09.pdf, Seite 3.
12. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -06-09.pdf, Seite 17.
13. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/i ... -02-23.pdf

Diese Pressemitteilung im Internet: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/c ... ew/324/79/

Der Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts und die Antworten der Sachverständigen im Original:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Über uns:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern in über 50 Ortsgruppen, die sich für den Schutz unserer Freiheitsrechte in Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Der Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert. http://www.vorratsdatenspeicherung.de
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Beitragvon Wolfgang.B » 25.08.2009, 19:26

Moin,

und zur Abwechselung habe ich mal wieder eine Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung für Euch.

Gruß

Schotterwolle
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Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 25.08.2009:

Großdemonstration gegen Überwachung am 12. September 2009 in Berlin

Aufrufende: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Demonstrationsbündnis "Freiheit statt Angst"

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an der Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 12. September 2009, werden wir unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!" auf die Straße gehen. Treffpunkt ist 15:00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des internationalen Aktionstages "Freedom Not Fear", zu dem u.a. in London, Amsterdam, Helsinki, Sofia und Stockholm Proteste gegen die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern stattfinden.[1]

Erst vor wenigen Wochen musste sich die Deutsche Bahn zu einem weiteren Datenskandal bekennen. Mit der Sammlung von hochsensiblen Gesundheitsdaten hatte der Konzern erneut die Privatsphäre und Grundrechte ihrer Beschäftigten verletzt. "Arbeitgeber nutzen die neuen Technologien, um zu erfahren wo sich ihre Mitarbeiter aufhalten, mit wem sie reden, mit wem sie telefonieren, mit wem sie sich austauschen. Sie speichern Daten über die Ursachen von Krankheiten ihrer Beschäftigten, von denen sie eigentlich nichts wissen dürfen", sagt Annette Mühlberg von ver.di und fügt hinzu: "Die Bespitzelung und allgemeine verdachtslose Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern muss ein Ende haben!"

Die Demonstration am 12. September richtet sich auch gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen. Seit Anfang 2008 ist nachvollziehbar wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. "Die verdachtsunabhängige Generalüberwachung befördert das Misstrauen zwischen Regierung und Bevölkerung. Die moralische Legitimität der Regierung leidet darunter", erklärt Armin Schmid vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Auch der anhaltende Protest gegen das Gesetz über Internetsperren soll im Rahmen der Demonstration am 12. September um 15:00 Uhr am Potsdamer Platz fortgeführt werden. Das Gesetz wurde im Juni beschlossen und soll noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten.

Bereits über 120 Organisationen und Gruppen aus unterschiedlichen Spektren unterstützen den Aufruf zur Demonstration "Freiheit statt Angst".[2] Unter ihnen finden sich unter anderen der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Arbeitskreis Zensur, die Humanistische Union e.V., das Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit, das Netzwerk Neue Medien, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V., der FoeBuD e.V., der Chaos Computer Club, die Freie Ärzteschaft, Attac, ver.di, der DGB, die Verkehrsgewerkschaft GDBA, der Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V., die Katholischen Jungen Gemeinde, die Piratenpartei, DIE LINKE, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Die Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!" muss nun schon zum dritten Mal stattfinden. Im vergangenen Jahr brachten mehrere zehntausend Menschen ihren Protest gegen die zunehmende Überwachung zum Ausdruck.[3] Doch weiterhin scheint Widerstand unabdingbar. Die bisherigen Reaktionen der Regierung und der Unternehmer können jedenfalls nicht beschwichtigen.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.freiheitstattangst.de . Bis zum 12. September berichtet ein wöchentlicher Video-Podcast über das Demonstrationsbündnis Freiheit statt Angst und die Demo-Vorbereitungen.[4]

Die Demo wird vollständig von Spendengeldern finanziert:
Spendenkonto: Humanistische Union,
Kontonummer: 30 74 250,
Bankleitzahl: 100 205 00
Bank für Sozialwirtschaft,
Verwendungszweck: "Demo Freiheit statt Angst"

Fußnoten:
[1] www.freedom-not-fear.eu
[2] Unterstützerliste siehe www.freiheitstattangst.de
[3] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/c ... 9/lang,de/
[4] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/c ... 1/lang,de/

Diese Pressemitteilung im Internet: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/c ... ew/329/79/

Über uns:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern in über 50 Ortsgruppen, die sich für den Schutz unserer Freiheitsrechte in Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Der
Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert. http://www.vorratsdatenspeicherung.de
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Wolfgang.B » 30.11.2009, 21:42

Moin,

auch wenn ich den Eindruck habe, dass dieses Thema hier wenig Aufmerksamkeit findet, es gibt von mir mal wieder eine neue Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Info.

Gruß

Schotterwolle
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 27.11.2009:

Erstes Verfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute die deutsche Übersetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens (Curtea Constitutionala a României) veröffentlicht, der das rumänische Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten am 8. Oktober 2009 als verfassungswidrig verworfen hat. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung nun auf, die Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland sofort abzuschaffen.

Zur Begründung seiner Entscheidung führt der Verfassungsgerichtshof Rumäniens aus, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis "zur Regel" mache. Im Fall einer Vorratsdatenspeicherung könne von Fernmeldegeheimnis und Meinungsfreiheit nicht mehr "frei und unzensiert Gebrauch gemacht werden". Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung wecke in den Menschen "die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch". Die dauerhafte und die gesamte Bevölkerung betreffende Vorratsdatenspeicherung drohe die Unschuldsvermutung "auszuhebeln", erkläre die gesamte Bevölkerung zu potenziellen Straftätern und erscheine "exzessiv". Die Erfassung aller Verbindungsdaten könne "nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden".[1]

Wie Rumänien hat auch Deutschland die 2006 beschlossene EG-Richtlinie zur Vorratsspeicherung umgesetzt, derzufolge seit 2008 die Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten der gesamten Bevölkerung erfasst und für mindestens sechs Monate aufbewahrt werden. Nach Beschwerden von über 34.000 besorgten Bundesbürgerinnen und Bürgern[2] hat das Bundesverfassungsgericht für den 15. Dezember 2009 eine mündliche Verhandlung über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anberaumt.[3]

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt", fordert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Deutschland muss die verdachtslose Protokollierung unseres Kommunikationsverhaltens sofort stoppen und eine Initiative zur Aufhebung der illegalen EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einleiten. Es ist eines Rechtsstaats nicht würdig, dass die Bundesregierung die Hände in den Schoss legt, bis sie gerichtlich zum Handeln gezwungen wird. Dass die Vorratsdatenspeicherung uns permanent dem Risiko von Falschverdächtigungen und Datenskandalen aussetzt, kann nicht länger
hingenommen werden."

"Die Verfassungsorgane in Rumänien haben hier eindrucksvoll bewiesen, dass man aus der eigenen Geschichte gelernt hat, welche Gefahren Überwachungssysteme darstellen," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Ausgerechnet in dem Jahr, in dem wir in Deutschland den sechzigsten Geburtstag unseres Grundgesetzes und zwanzig Jahre Mauerfall feiern durften, macht uns dieses Land nun vor, wie Grund- und Menschenrechte zu schützen sind. Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie diese wichtige Entscheidungsfindung aus den Hand geben und nach Karlsruhe auslagern möchte, oder ob sie ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nachkommt und die Vorratsdatenspeicherung wieder abschafft."

Fußnoten:
[1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil
[2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/202/79/
[3] http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Deutsche Übersetzung des Urteils des rumänischen
Verfassungsgerichtshofs: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil

Englische Übersetzung: http://www.legi-internet.ro/english/jurisprudenta-it-romania/decizii-it/romanian-constitutional-court-decision-regarding-data-retention.html

Rumänische Originalfassung: http://www.ccr.ro/decisions/pdf/ro/2009/D1258_09.pdf

Diese Pressemitteilung im Internet: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/79/

Über uns:
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